Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.07.1991 - 8 S 838/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4652
VGH Baden-Württemberg, 12.07.1991 - 8 S 838/91 (https://dejure.org/1991,4652)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.07.1991 - 8 S 838/91 (https://dejure.org/1991,4652)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Juli 1991 - 8 S 838/91 (https://dejure.org/1991,4652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,4652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schaukästen als bauliche Anlage iSd BauGB § 29

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 373 (Ls.)
  • VBlBW 1992, 100
  • DÖV 1992, 501
  • BauR 1992, 352
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.1991 - 8 S 838/91
    Der Begriff der baulichen Anlage im Sinne des § 29 BauGB wird nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 44, 59) im wesentlichen von drei Faktoren bestimmt, nämlich - erstens - dem des Bauens, außerdem - zweitens - der festen, auf Dauer gedachten künstlichen Verbindung mit dem Boden und - drittens - der planungsrechtlichen Relevanz.

    Demnach kommt es maßgeblich darauf an, ob die Werbeanlage auch planungsrechtlich relevant ist, ob sie also die in § 1 Abs. 5 BauGB benannten Belange in einer Weise berührt, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer ihrer Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen (BVerwGE 44, 59).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1990 - 8 S 3174/89

    Werbetafel als bauliche Anlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.1991 - 8 S 838/91
    Dies ist nämlich nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch dann der Fall, wenn die Werbeeinrichtung nicht an selbständigen, freistehenden Pfosten sondern an einer Hauswand mittels Dübeln angebracht wird (Beschl. v. 15.12.1989 - 8 S 3006/89 --, VBlBW 1990, 228 m.w.N. und Urt. v. 16.1.1990 - 8 S 3174/89 - ESVGH Bd. 40, 199 = BWVPr. 1990, 234).

    Die planungsrechtliche Relevanz des vorliegend streitigen Schaukastens ist nach diesen Grundsätzen zu bejahen, denn es sprechen im wesentlichen die gleichen Gründe hierfür, die den Senat dazu bewogen haben, die größeren Werbetafeln unabhängig von der Art ihrer Aufstellung oder Befestigung als bauliche Anlagen im Sinne des § 29 BauGB zu bewerten (vgl. auch Urt. v. 16.1.1990 - 8 S 3174/89 --, ESVGH Bd. 40, 199 = BWVPr 1990, 234).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1989 - 8 S 3006/89

    Zur Zulässigkeit einer großflächigen Plakattafel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.1991 - 8 S 838/91
    Dies ist nämlich nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch dann der Fall, wenn die Werbeeinrichtung nicht an selbständigen, freistehenden Pfosten sondern an einer Hauswand mittels Dübeln angebracht wird (Beschl. v. 15.12.1989 - 8 S 3006/89 --, VBlBW 1990, 228 m.w.N. und Urt. v. 16.1.1990 - 8 S 3174/89 - ESVGH Bd. 40, 199 = BWVPr. 1990, 234).

    Wesentlich ist weiter, daß es nicht nur auf die Stellung und Größe der Werbeanlagen ankommt, sondern daß vielmehr auch ihre Funktion zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urt. v. 1.11.1974 - IV C 13.73 BauR 1975, 108; Beschl. des erk. Senats v. 15.12.1989 a.a.O.).

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 13.73

    Außenbereichsvorhaben; Begriff der baulichen Anlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.1991 - 8 S 838/91
    Wesentlich ist weiter, daß es nicht nur auf die Stellung und Größe der Werbeanlagen ankommt, sondern daß vielmehr auch ihre Funktion zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urt. v. 1.11.1974 - IV C 13.73 BauR 1975, 108; Beschl. des erk. Senats v. 15.12.1989 a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2014 - 5 S 2616/13

    Reines Wohngebiet; SB-Verkaufsstand als Laden iSd BauNVO

    Hierbei kommt es nicht nur auf die Anlage allein an, sondern darüber hinaus auf die ihr zugedachte Funktion (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.11.1974 - IV C 13.73 -, BauR 1975, 108; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.07.1991 - 8 S 838/91 -, VBlBW 1992, 100).
  • VGH Hessen, 16.07.1998 - 4 UE 1706/94

    Parabolantenne als bauliche Anlage - gebäudegleiche Wirkung - Unzulässigkeit in

    Denn durch das Gebäude, auf dem sie angebracht sind, besitzen sie doch mittelbar eine ortsfeste Verbindung zum Erdboden (ebenso zum bauplanungsrechtlichen Begriff der baulichen Anlage, BVerwG, Urteile vom 3.12.1992 - 4 C 27.91 - und - 4 C 26.91 -, BRS 54 Nr. 126 und Nr. 127; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.7.1991 - 8 S 838/91 -, BRS 52 Nr. 130).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1991 - 8 S 427/91

    Werbeanlage: Schaukästen für Suggestivwerbung und Fremdwerbung

    Der Senat läßt offen, ob der als bauliche Anlage anzusehende Schaukasten (vgl. Senatsurteile vom gleichen Tag - 8 S 1151/91 - u. - 8 S 838/91 --) gem. §§ 30, 34 BauGB zugelassen werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht